nun hat das bezirksgericht den bauer verurteilt. verkehrte welt? also einerseits müsste die kuh bestraft werden, denn sie hat die arme unwissende spaziergängerin gebissen. z.b. zu fünf liter gratismilch? aber hoffentlich hat die spaziergängerin, die unter posttraumatischem stress leidet, gelernt, dass frau nicht über einen zaun in privatgrundstück steigt, vor allem, wenn kühe dort weiden.
kopfschüttel!
taranis - 19. Jul, 08:42